Die BITV in der Übersicht

Okt 18

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Um die Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung auch im Internet zu gewährleisten, wurde vom Gesetzgeber im Juli 2002 ein Gesetz verabschiedet: Die »Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung«, kurz BITV. Sie ist die wohl wichtigste Grundlage für Webdesigner, um eine Website barrierearm zu gestalten. Leider ist die BITV sehr umfangreich und nicht sehr verständlich geschrieben. Daher ich in diesem Beitrag die einzelnen Punkte kurz und kompakt wiedergeben.

  • Für Multimedia-Elementen wie Bilder, Sound und Videos müssen Alternativen bereitgestellt werden, die auch ohne Hilfsmittel (z.B. Plugins) verstanden werden können. Dies kann beispielsweise durch Alternativtexte geschehen.

  • Auch ohne Farben müssen Bider, Grafiken und Texte deutlich zu erkennen und zu unterscheiden sein (z.B. für Fehlsichtige).

  • Die Struktur und der Inhalt müssen vom Design getrennt sein. Bei HTML und CSS sind die jeweiligen Spezifikationen einzuhalten.

  • Besonderheiten in der Sprache wie Abkürzungen und Sprachwechsel müssen ausgezeichnet werden.

  • Tabellen sind nicht grundsätzlich verpönt, sondern sind auch weiterhin für die Darstellung von tabellarischen Daten zu verwenden, nicht jedoch zum Layouten von Webseiten.

  • Websites müssen auch ohne Plugins, JavaScript und Applets benutzbar bleiben.

  • Der Benutzer muss »zeitgesteuerte« Inhalte kontrollieren können: Dazu zählen unter anderem automatische Aktualisierungen und Weiterleitungen.

  • Der Zugriff auf Benutzerschnittstellen (wie Scripts, Applets, Flash, etc.) müssen genauso zugänglich sein wie statische Objekte (Texte, Grafiken, …).

  • Unabhängig vom Ein- oder Ausgabegerät muss ein Webauftritt benutzbar bleiben. Beispielsweise indem ausschließlich mit der Maus statt mit der Tastatur gearbeitet wird.

  • Auch in älteren Technologien und Browsern ist die Verwendbarkeit der Website sicherzustellen. Allerdings auch nur dann, wenn der Aufwand dafür noch verhältnismäßig ist.

  • Alle verwendeten Technologien sollten öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein.

  • Informationen zur Orientierung und zum Kontext müssen dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden.

  • Alle Navigations-Instrumente müssen übersichtlich und nachvollziehbar sein, z.B. durch die Angabe von Hyperlink-Zielen, Sitemaps. Außerdem sollte jeder Link eindeutig bezeichnet werden und nur einmal auf einer Seite vorkommen.

  • Der Inhalt muss leicht zu verstehen sein, beispielsweise durch eine einfache und klare Sprache.

Viele Bedingungen lassen sich recht einfach erfüllen. In den meisten Fällen allein schon durch einen sauberen Code nach etablierten Standards. Bei anderen Punkten gibt es einen gewissen Spielraum, wodurch sie sich nicht einfach nur nach technischen Kriterien abhacken lassen. Daher sollte bei der Arbeit immer der Mensch im Hinterkopf behalten werden.

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Der Autor

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Ich bin Christian Beier, 25, ausgebildeter Mediengestalter, Usability-Experte und Ruby on Rails Entwickler aus Potsdam/Berlin.
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In diesem Weblog schreibe ich über Webdesign, Webdevelopment, Social Media, Usability und auch etwas über die Fotografie.

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